Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau, die sogenannte Leihmutter, ein Kind für ein anderes Paar bzw. eine andere Person aus. Nach der Geburt wird das Kind dann an die „Wunscheltern“ übergeben und von diesen großgezogen. Die Leihmutterschaft wird in einigen Ländern praktiziert, in anderen Ländern, so auch in Deutschland, ist sie verboten. Im Vortrag wird die Praxis der Leihmutterschaft aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive vorgestellt. Zudem soll die Möglichkeit einer Legalisierung in Deutschland diskutiert werden.
Theresa Schneider, M.mel. Absolventin des Studienganges Medizin – Ethik – Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universitätsmedizin Halle